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   VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997   

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VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997 (https://dejure.org/2017,52200)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2017 - 10 ZB 16.997 (https://dejure.org/2017,52200)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 10 ZB 16.997 (https://dejure.org/2017,52200)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO Nr. 3; VwGO § 60; VwGO § 109
    Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 109 ; VwGO § 124 Abs. 2
    Unzulässige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Klagefrist

  • rechtsportal.de

    Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anwaltsverschulden; Büroorganisation des Anwalts; Ausgangskontrolle; Hinweispflichten des Gerichts; Form der Entscheidung über Wiedereinsetzung; Eintragung; Gerichtsbescheid; Glaubhaftmachung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Wie das Verwaltungsgericht unter umfassender Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausführlich dargelegt hat, ist vielmehr auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft zu machen, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Bevollmächtigten eingetreten ist (BGH, B.v. 10.9.2015 - III ZB 56/14 - juris Rn. 14).

    Dass zur Glaubhaftmachung ausreicht, dass das Vorbringen "überwiegend wahrscheinlich" ist, ist höchstrichterlich geklärt (BGH, B.v. 10.9.2015 - III ZB 56/14 - juris Rn. 13, m.w.N.), wie der Kläger in der Begründung des Zulassungsantrag selbst darlegt.

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZB 15/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Für die Ausgangskontrolle ist zwar nicht notwendigerweise ein gesondertes Postausgangsbuch zu führen - wie der Kläger insoweit richtigerweise geltend macht -, jedoch ist jedenfalls im Rahmen eines zu führenden Fristenkalenders zuverlässig die rechtzeitige Fertigung und der Versand fristwahrender Schriftsätze zu organisieren und zu überwachen (BGH, B.v. 16.2.2010 - VIII ZB 76/09 - juris Rn. 7, m.w.N.; BGH, B.v. VI ZB 15/15 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.8.2016 - 11 S. 40.16 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 2.8.2017 - 11 LA 142/17 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 2.5.2017 - 9 A 1733/16 - juris Rn. 5 ff.).

    Tragen die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gemachten Angaben diesen Anforderungen nicht Rechnung, deutet das nicht auf Unklarheiten oder Lücken des Vortrags hin, die aufzuklären oder zu füllen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (BGH, B.v. 15.12.2015 - VI ZB 15/15 - juris Rn. 13, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 11 LA 142/17

    Ausgangskontrolle; Einzelanweisung; Rechtsanwalt; Verschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Für die Ausgangskontrolle ist zwar nicht notwendigerweise ein gesondertes Postausgangsbuch zu führen - wie der Kläger insoweit richtigerweise geltend macht -, jedoch ist jedenfalls im Rahmen eines zu führenden Fristenkalenders zuverlässig die rechtzeitige Fertigung und der Versand fristwahrender Schriftsätze zu organisieren und zu überwachen (BGH, B.v. 16.2.2010 - VIII ZB 76/09 - juris Rn. 7, m.w.N.; BGH, B.v. VI ZB 15/15 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.8.2016 - 11 S. 40.16 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 2.8.2017 - 11 LA 142/17 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 2.5.2017 - 9 A 1733/16 - juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2017 - 9 A 1733/16

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Für die Ausgangskontrolle ist zwar nicht notwendigerweise ein gesondertes Postausgangsbuch zu führen - wie der Kläger insoweit richtigerweise geltend macht -, jedoch ist jedenfalls im Rahmen eines zu führenden Fristenkalenders zuverlässig die rechtzeitige Fertigung und der Versand fristwahrender Schriftsätze zu organisieren und zu überwachen (BGH, B.v. 16.2.2010 - VIII ZB 76/09 - juris Rn. 7, m.w.N.; BGH, B.v. VI ZB 15/15 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.8.2016 - 11 S. 40.16 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 2.8.2017 - 11 LA 142/17 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 2.5.2017 - 9 A 1733/16 - juris Rn. 5 ff.).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BGH, 16.02.2010 - VIII ZB 76/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Ursächlichkeit eines möglichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Für die Ausgangskontrolle ist zwar nicht notwendigerweise ein gesondertes Postausgangsbuch zu führen - wie der Kläger insoweit richtigerweise geltend macht -, jedoch ist jedenfalls im Rahmen eines zu führenden Fristenkalenders zuverlässig die rechtzeitige Fertigung und der Versand fristwahrender Schriftsätze zu organisieren und zu überwachen (BGH, B.v. 16.2.2010 - VIII ZB 76/09 - juris Rn. 7, m.w.N.; BGH, B.v. VI ZB 15/15 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, B.v. 10.8.2016 - 11 S. 40.16 - juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 2.8.2017 - 11 LA 142/17 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 2.5.2017 - 9 A 1733/16 - juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 07.01.2015 - IV ZB 14/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristen- und

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Der Prozessbevollmächtigte muss hierzu durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass für den Postversand vorgesehene Schriftstücke zuverlässig auf den Postweg gebracht werden, und zu diesem Zweck eine Ausgangskontrolle organisieren, die einen gestuften Schutz gegen Fristversäumungen bietet (ausführlich und mit weiteren Nachweisen hierzu: BGH, B.v. 7.1.2015 - IV ZB 14/14 - juris Rn. 8; BFH, B.v. 13.12.2001 - X R 42/01 - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin, 12.07.1989 - 3 L 5.88
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Soweit eine Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag durch beschwerdefähigen Beschluss vereinzelt für zulässig gehalten wird (vgl. Bier in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Okt. 2016, § 60 Rn. 75, unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 29.11.1963 - V C 20.63 - BVerwGE 17, 207; ausführlich hierzu OVG Berlin, B.v. 12.7.1989 - 3 L 5/88 - juris), betrifft dies nur Fälle, in denen die Wiedereinsetzung gewährt wurde.
  • BFH, 13.12.2001 - X R 42/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangsbuch unter Einsatz eines PC

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997
    Der Prozessbevollmächtigte muss hierzu durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass für den Postversand vorgesehene Schriftstücke zuverlässig auf den Postweg gebracht werden, und zu diesem Zweck eine Ausgangskontrolle organisieren, die einen gestuften Schutz gegen Fristversäumungen bietet (ausführlich und mit weiteren Nachweisen hierzu: BGH, B.v. 7.1.2015 - IV ZB 14/14 - juris Rn. 8; BFH, B.v. 13.12.2001 - X R 42/01 - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 29.11.1963 - V C 20.63

    Versäumung der Revisionsfrist - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: auf dem Postweg abhandengekommene

    Um Wiedereinsetzung in die Versäumung der Klagefrist zu erlangen, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft zu machen, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Bevollmächtigten eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 10 ZB 16.997 - juris).
  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 C 22.457

    Erfolglose "Untätigkeitsbeschwerde" hinsichtlich der Entscheidung über einen

    Über die Wiedereinsetzung durch gesonderten Beschluss zu befinden, ist - soweit diese Entscheidungsform nicht wie in §§ 80 ff., § 123 Abs. 4, § 124a Abs. 5, § 125 Abs. 2, § 144 Abs. 1 VwGO für das Verfahren in der Sache selbst ausdrücklich vorgesehen ist - nicht zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 10 ZB 16.997 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 26.05.2023 - AN 16 S 23.903

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an den vorgebrachten

    Nachgeholt werden kann im Verfahren gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, B.v. 23.2.2021 - 2 C 11/19 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 10 ZB 16.997 - juris Rn. 8; Schoch/Schneider, 42. EL Februar 2022, § 60 Rn. 59 f.).
  • VG Ansbach, 24.08.2022 - AN 16 E 22.01373

    Bundesbeamtenrecht, - Auswahlverfahren für Verbeamtung, - keine Statthaftigkeit

    Nachgeholt werden kann im Verfahren gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO nur die Glaubhaftmachung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, B.v. 23.2.2021 - 2 C 11/19 - juris Rn. 7 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 10 ZB 16.997 - juris Rn. 8; Schoch/Schneider, 42. EL Februar 2022, § 60 Rn. 59 f.).
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